UNSERE AGB

1. Die angebotenen Preise sowie alle anderen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer werden erst verbindlich, wenn sie von der Verteilfirma in der Auftragsbestätigung bestätigt werden. Preisangebote werden in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zur Auftragsbestätigung bleiben die Preisangebote unverbindlich.

2. Die Preise für die Verteilung von Warenproben, Prospekten, Katalogen, Zeitungen oder ähnlichen Sendungen werden jeweils pro 1.000 Stück angegeben und berechnet. Die Preisgestaltung richtet sich nach dem Format und Gewicht der Werbesendung sowie nach der gewünschten Verteilart und der Bebauungsstruktur der Verteilgebiete.
Falls der vereinbarte Auftrag das vorgegebene Format unterschreitet, überschreitet oder das vereinbarte Verteilgebiet überschreitet, ist ein entsprechend höherer Preis, der von der Verteilfirma neu festgesetzt wird, zu zahlen. Sendungen, die über Briefkästen verteilt werden sollen, müssen das entsprechende Briefkastenformat aufweisen. Für sperrige Sendungen wird ein zusätzlicher Preisaufschlag erhoben.

3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen die zu verteilenden Sendungen rechtzeitig an die Adresse der Verteilfirma frei Haus geliefert werden.
Die Verteilfirma übernimmt die Verantwortung für die sorgfältige Lagerung und Behandlung der Sendungen in ihren Räumlichkeiten. Dem Auftraggeber entstehen keine Kosten durch die Lagerung.

4. Als „rechtzeitige Anlieferung“ wird der Eingang des Verteilguts mindestens 4 Werktage vor dem geplanten Verteilbeginn an der vereinbarten Lieferanschrift verstanden. Etwaige Wartezeiten, die durch Anlieferungen und die Übernahme entstehen können, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Bei vereinbarten Verteilterminen werden die Verteilgruppen verbindlich für die Verteilung eingeplant. Falls der Auftraggeber aus irgendeinem Grund die Termine nicht einhalten kann, führt dies zwangsläufig zu Arbeitspausen. Diese Arbeitspausen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Aufgrund der hohen Personalkosten in Bezug auf die Haushaltswerbung ist es ratsam, dass der Auftraggeber besonders darauf achtet.

6.
Die Durchführungsrichtlinien, die nachfolgend aufgeführt sind, bilden die Grundlage für die Ausführung eines erteilten Auftrags. Zusätzliche Richtlinien für Beilagen können auf
www.geuss-werbung.de eingesehen werden.

7.
Für Überdrucke gelten folgende vereinbarte Regelungen: Die Druckereien liefern in der Regel Überdrucke mit, die bis zu 10% der Gesamtmenge ausmachen können, ohne dass diese Menge in den Lieferscheinen der Druckereien separat ausgewiesen wird. Die Verteilfirma ist nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder zu lagern.

8. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung und haftet für die Art und den Inhalt des Verteilauftrags, insbesondere für den textlichen Inhalt von Drucksachen sowie die Beschaffenheit der Warenproben. Eine Haftung der Verteilfirma wird ausgeschlossen. Die Verteilfirma behält sich das Recht vor, die Verteilung von Prospekten oder anderen Sendungen abzulehnen, wenn Beanstandungen hinsichtlich des Inhalts oder der Form (aus technischer Sicht) vorliegen. Dies kann auch im Rahmen eines Gesamtauftrags für Teilverteilungen geschehen. Verteilaufträge für Sendungen, die gegen geltende Gesetze verstoßen, werden nicht durchgeführt.

9. Die Verteilfirma übernimmt keine Haftung für den erhofften, aber nicht eingetretenen Erfolg einer Werbemaßnahme.

10. Die Verteilfirma ist berechtigt, bei Bedarf Subunternehmer zur Durchführung eines Verteilauftrags einzusetzen.

11. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Aktion entweder als Gesamtrechnung oder alternativ als wöchentliche Teilrechnungen. Die Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug von Skonto oder ähnlichen Vergünstigungen sofort netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Bundesbank sowie etwaige Einziehungskosten berechnet.

12. Die Verteilfirma haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, Streiks oder unverschuldete Verzögerungen, wie z.B. Betriebsstörungen jeglicher Art. Des Weiteren entfällt die Haftung für etwaige Schäden am Verteilgut aufgrund von Brand, Bruch oder Versand. Ebenso haftet die Verteilfirma nicht für Schäden, die durch Witterungseinflüsse oder durch Dritte verursacht werden.

13. Für etwaige zusätzliche Änderungen eines Auftrags ist ausdrücklich die Schriftform erforderlich. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

14. Im Falle widersprüchlicher Geschäftsbedingungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer haben die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich.

15.
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der oben genannten Verteilfirma.

16.
Im Falle eines Zahlungsverzugs seitens des Auftraggebers ist die Verteilfirma berechtigt, den Auftrag sofort zu kündigen. In diesem Fall hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz.

17.
Etwaige Beanstandungen oder Reklamationen bezüglich einer nicht vertragsgemäßen Durchführung einer Verteilung können nur innerhalb von drei Tagen nach ihrem Auftreten berücksichtigt werden. Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie den Tag, den Ort, die Straße und die Hausnummer der betroffenen Verteilung sowie eine detaillierte Beschreibung der Umstände enthalten. Reklamationen sind grundsätzlich schriftlich einzureichen.

18. Beanstandungen und Reklamationen werden umgehend geprüft, und es wird daraufhin eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.

19.
Bei begründeten Beanstandungen aufgrund eigenen Verschuldens leistet die Verteilfirma kostenfreie Kompensation, indem entweder die Stückzahl des betroffenen Einzelbezirks gutgeschrieben oder entsprechend von der Rechnung abgezogen wird, nach vorheriger Absprache. Begründete Beanstandungen liegen vor, wenn nachweislich ganze Verteilbezirke nicht bestückt wurden. Wenn Haushaltsbefragungen ergeben, dass nachweislich mehr als 10 Prozent der angestrebten Abdeckungsquote nicht zugestellt wurden, hat der Auftraggeber das Recht auf einen gleichprozentigen Abzug von der Rechnung für das betreffende Zustellgebiet. Die Haftung für Schadenersatz beschränkt sich auf maximal den Wert des Auftrags. Weitergehende Regressansprüche sind ausgeschlossen. Folgekosten aufgrund der Nichtverteilung sowie mögliche Umsatzausfälle werden nicht übernommen.

20. Der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, berechtigt nicht zu einem Abzug von der Rechnung.

21. Gemäß allgemeiner Praxis gelten Streuverluste im Bereich von 5-10% nicht als Mangel.

VERTEILART

A) Die Verteilung erfolgt an Privathaushalte durch Einstecken der Beilagen in Briefkästen sowie mancherorts an zentralen und leicht zugänglichen Auslagestellen. Es wird eine entsprechende Anzahl von Exemplaren in Briefkästen und Auslagestellen zugestellt, um alle Privathaushalte abzudecken.

B) Wenn in einem Haus mit mehr als 3 Haushalten keine einzelnen Briefkästen vorhanden sind, sondern lediglich ein Sammelbriefkasten für das gesamte Haus existiert, wird nur 1 Exemplar eingesteckt.

C) Wenn ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen ist und trotz mehrmaligen Klingelns nicht geöffnet wird, erfolgt keine Zustellung in diesem Haus.

D) Die Verteilung von Werbeexemplaren erfolgt ausschließlich an private Haushalte.

E) Es wird darauf geachtet, dass Briefkästen mit einem Einwurfverbot (erkennbar durch gut sichtbar angebrachte Aufkleber) nicht beliefert werden.

F) Von der Verteilung ausgeschlossen sind Gewerbegebiete, Büros, Kaufhäuser, Heime, Ausländersiedlungen, Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen. Ebenfalls ausgenommen sind Häuser, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen.

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